Informationen

Lasst uns gemeinsam
etwas bewegen!

So kannst Du uns helfen.

Um unsere Stiftungstätigkeit zu finanzieren, setzen wir zum einen die Erträge aus unserem Stiftungsvermögen ein. Zum anderen basiert unsere Arbeit vor allem auf Projektzuwendungen Dritter, also Spenden von Menschen, Organisationen und Unternehmen, die zu unseren Gunsten gehen. Und auch bei Benefizveranstaltungen sammeln wir Geld, das in unsere Förderprojekte fließt.

Diese Möglichkeiten hast Du, um unsere Arbeit zu unterstützen:

  • Spenden kommen unserer Tätigkeit direkt zugute. Wir investieren sie vorrangig in dringende Aufgaben und die Förderung aktueller Projekte. Das gilt sowohl für einmalige als auch für regelmäßige Spenden.
  • Bekanntmachen in privaten und öffentlichen Netzwerken – wenn Du Deinen Freunden und Bekannten von uns erzählst, hilfst Du uns dabei, die Stiftungsziele, Förderprojekte und die damit verbundene Arbeit noch bekannter zu machen. Und natürlich mehr Spenden zu generieren.
  • Vermächtnisse erhöhen unseren finanziellen Spielraum und helfen so dabei, Projekte zu fördern. Wenn Du uns etwas vererbst, wirkt sich das im Todesfall positiv auf unsere Handlungsfähigkeit.
  • Zustiftungen vergrößern unser Stiftungsvermögen, denn anders als eine Spende fließen sie nicht direkt in Projekte, sondern in unseren eigenen Vermögensbestand. Die Erträge, die wir daraus erzielen, setzen wir dann für unsere Arbeit ein.
  • Eine Stiftung unter eigenem Namen unter dem Dach der KrebsStiftung NRW bietet eine besonders persönliche Möglichkeit, uns zu unterstützen. Denn bei einer Treuhandstiftung bleibt das Vermögen bei unter dem eigenen Namen erhalten und Dritte können Deiner Stiftung dann Vermögen zukommen lassen – zu Beispiel weil sie Dich und Deine Ziele schätzen und unterstützen möchten.

Die steuerrechtliche Seite

  • Zustiftungen, Spenden oder Treuhandstiftungen behandelt das Steuerrecht unterschiedlich: Zum Beispiel sind Spenden an eine gemeinnützige Stiftung anrechnungsfähig. Und zwar bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Unternehmen können alternativ bei einer Spende bis zu 0,4 Prozent der gesamten Umsätze oder aufgewendeten Löhne und Gehälter pro Jahr steuerlich geltend machen.

  • Für Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung können Zustifter bis zu eine Million Euro von der Steuer abzusetzen. Dabei ist es möglich, den Abzugsbetrag in der Steuererklärung individuell festlegen. Auch die Erstausstattung einer Treuhandstiftung berücksichtigen die Finanzbehörden bis zu einer Höhe von einer Million Euro – entweder im Gründungsjahr oder über zehn Jahre verteilt.

Online spenden

So kannst Du uns helfen zu helfen.

Über unser Online-Spenden-Formular ist es ganz einfach zu helfen. Ob einmalige Spende oder regelmäßiges Engagement, für die Onlinespende stehen die üblichen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.