Spendenkonten

Lasst uns gemeinsam
etwas bewegen!

Über unsere Spendenkonten kannst Du selbst eine Überweisung durchführen. Unsere Überweisungsmöglichkeiten findest Du hier.

Spendenkonten

Commerzbank Düsseldorf
Konto 130 194 400
BLZ 300 400 00
BIC COBADEFFXXX
IBAN DE27 3004 0000 0130 1944 00

National-Bank Essen
Konto: 96287 46
BLZ: 3602 0030
BIC: NBAG DE 3 E
IBAN: DE97 3602 0030 0009 6287 46

Spenden oder Zustiftungen werden ausschließlich für den Zweck der Krebsbekämpfung in NRW verwendet.

Die KrebsStiftung Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

Die steuerrechtliche Seite

  • Zustiftungen, Spenden oder Treuhandstiftungen behandelt das Steuerrecht unterschiedlich: Zum Beispiel sind Spenden an eine gemeinnützige Stiftung anrechnungsfähig. Und zwar bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Unternehmen können alternativ bei einer Spende bis zu 0,4 Prozent der gesamten Umsätze oder aufgewendeten Löhne und Gehälter pro Jahr steuerlich geltend machen.

  • Für Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung können Zustifter bis zu eine Million Euro von der Steuer abzusetzen. Dabei ist es möglich, den Abzugsbetrag in der Steuererklärung individuell festlegen. Auch die Erstausstattung einer Treuhandstiftung berücksichtigen die Finanzbehörden bis zu einer Höhe von einer Million Euro – entweder im Gründungsjahr oder über zehn Jahre verteilt.