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Spendenkonten
Commerzbank Düsseldorf
IBAN: DE27 3004 0000 0130 1944 00
BIC: COBADEFFXXX
Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN: DE82 3005 0110 1005 7435 29
BIC: DUSSDEDDXXX
Spenden oder Zustiftungen werden ausschließlich für den Zweck der Krebsbekämpfung in NRW verwendet.
Die KrebsStiftung Nordrhein-Westfalen ist als gemeinnützig anerkannt im Sinne der Abgabenordnung.
Die steuerrechtliche Seite
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Zustiftungen, Spenden oder Treuhandstiftungen behandelt das Steuerrecht unterschiedlich: Zum Beispiel sind Spenden an eine gemeinnützige Stiftung abzugsfähig im Rahmen der Einkommensteuer, und zwar bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Unternehmen können bei einer Spende bis zu 0,4 Prozent der gesamten Umsätze oder aufgewendeten Löhne und Gehälter pro Jahr steuerlich geltend machen.
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Für Zustiftungen in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung können Zustifter gegebenenfalls bis zu eine Million Euro von der Steuer absetzen. Dabei ist es möglich, den Abzugsbetrag in der Steuererklärung individuell festzulegen. Auch die Erstausstattung einer Treuhandstiftung berücksichtigen die Finanzbehörden bis zu einer Höhe von einer Million Euro – entweder im Gründungsjahr oder verteilt über einen Zeitraum von zehn Jahren.